Aktion Musikpatenschaft
Musikalische Förderung für Kinder und Jugendliche

Wer wird gefördert?


Wir fördern Kinder und Jugendliche

... bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
(bevorzugt aus den Stadtteilen Hamburg-Wilhelmsburg und Hamburg-Harburg)


... die Eigeninitiative und ein starkes Interesse am Erlernen eines Instruments zeigen

... die bereit sind, sich auf mindestens 6 - 12 Monate individuellen Unterricht festzulegen

... die eine schriftliche Bewerbung einreichen und zu einem Vorstellungsgespräch kommen


Ihre Familien

...  könnten ohne Förderung das volle Honorar für Instrumental- oder Gesangsunterricht nicht aufbringen

... sind bereit, sich mit einem finanziellen Eigenanteil an den Unterrichtskosten zu beteiligen. Dieser Eigenanteil wird individuell vereinbart.

... können (aber müssen nicht) Sozialleistungen wie Hartz IV, Wohngeld oder Ähnliches beziehen.

Wir wissen: Auch wer keine staatlichen Sozialleistungen bezieht, dem können die finanziellen Mittel fehlen, um seinem Kind eine intensive und individuelle musikalische Ausbildung zu ermöglichen. Deshalb: 


Vor Aufnahme in die Förderung

... gehen wir in einen engen Kontakt mit der interessierten Familie und erfahren mehr über die Beweggründe für die Bewerbung

... lassen uns ggf. Bescheide über Hartz IV, Wohngeld u.a. vorlegen

... lernen die Bewerberin/den Bewerber und mindestens einen Elternteil in einem persönlichen Gespräch kennen




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